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üK-Kompetenznachweis (üK-KN)

Ein üK-Kompetenznachweis (üK-KN) besteht aus einem benoteten Werk, das auf Konvink abgebildet wird (Werkschau) und zwei E-Testing-Ergebnissen. Während der Ausbildung werden zwei üK-KN erarbeitet. Die Umsetzung wird im überbetrieblichen Kurs instruiert und durch die üK-Leitenden aufgrund eines durch die OKGT vorgegebenen Rasters beurteilt und bewertet. Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Beurteilungskriterien und Punkten.

Leitfaden üK-Kompetenznachweis für Berufsbildner*innen

Abgabetermine üK-KN

Werkschau

  • 6 Wochen nach dem üK
  • Die Abgabe erfolgt mittels Einreichung der Prüfungsleistung auf Konvink
  • Erfolgt das Einreichen der Prüfungsleistung nicht fristgerecht, wird die Werkschau mit 0 Punkten bewertet.

E-Test

  • Absolvierung bis 1 Woche vor dem üK
  • Wird der E-Test nicht rechtzeitig gelöst, wird der Test mit 0 Punkten gewertet.
Notenzusammensetzung üK-KN

üK-Kompetenznachweis 1

Die Note wird berechnet aus den Mittelwerten von:

  • Punkte Werk 2 (nach üK 2)
  • Gesamtpunktzahl aus E-Tests üK 2 und üK 3

üK-Kompetenznachweis 2

Die Note wird berechnet aus den Mittelwerten von:

  • Punkte Werk 5 (nach üK 5)
  • Gesamtpunktzahl aus E-Tests üK 4 und üK 5