üK-Kompetenznachweis (üK-KN)
Ein üK-Kompetenznachweis (üK-KN) besteht aus einem benoteten Werk, das auf Konvink abgebildet wird (Werkschau) und zwei E-Testing-Ergebnissen. Während der Ausbildung werden zwei üK-KN erarbeitet. Die Umsetzung wird im überbetrieblichen Kurs instruiert und durch die üK-Leitenden aufgrund eines durch die OKGT vorgegebenen Rasters beurteilt und bewertet. Die Bewertung erfolgt auf der Basis von Beurteilungskriterien und Punkten.
Leitfaden üK-Kompetenznachweis für Berufsbildner*innen
Abgabetermine üK-KN
Werkschau
- 6 Wochen nach dem üK
- Die Abgabe erfolgt mittels Einreichung der Prüfungsleistung auf Konvink
- Erfolgt das Einreichen der Prüfungsleistung nicht fristgerecht, wird die Werkschau mit 0 Punkten bewertet.
E-Test
- Absolvierung bis 1 Woche vor dem üK
- Wird der E-Test nicht rechtzeitig gelöst, wird der Test mit 0 Punkten gewertet.
Notenzusammensetzung üK-KN
üK-Kompetenznachweis 1
Die Note wird berechnet aus den Mittelwerten von:
- Punkte Werk 2 (nach üK 2)
- Gesamtpunktzahl aus E-Tests üK 2 und üK 3
üK-Kompetenznachweis 2
Die Note wird berechnet aus den Mittelwerten von:
- Punkte Werk 5 (nach üK 5)
- Gesamtpunktzahl aus E-Tests üK 4 und üK 5